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Förderung

Förderung Ladeinfrastruktur Mehrfamilienhaus 2026 — Frist 10. November

Stand: · Lesedauer: ca. 6 Minuten

Das Wichtigste zuerst: Der Bund fördert seit dem 15. April 2026 Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit insgesamt 500 Mio. €. Für Eigentümergemeinschaften (WEG) und private Vermieter endet die Antragsfrist am 10. November 2026 — und weil WEGs einen Beschluss brauchen, ist das knapp.

Frist: 10. November 2026 (WEG und private Eigentümer/KMU)

Vorbehaltlich verfügbarer Mittel. Wenn deine WEG bis dahin keine Versammlung mehr hat, frag die Verwaltung nach einer außerordentlichen Versammlung — ein Umlaufbeschluss geht auch, braucht aber die Zustimmung aller Eigentümer in Textform.

Wie viel gibt es?

Ausbau pro StellplatzPauschale
Vorverkabelung (Leitung, Lastmanagement-fähig)1.300 €
Vorverkabelung + Wallbox bis 22 kW1.500 €
Bidirektionaler Ladepunkt2.000 €

Pauschalen, höchstens bis zu den tatsächlichen Kosten.

Zur Einordnung: Der ADAC fand bei Tiefgaragen Angebote zwischen gut 1.000 und über 5.000 € pro Ladepunkt. In vielen Häusern deckt die Pauschale damit einen großen Teil der Vorverkabelung.

Wer kann beantragen — und unter welchen Bedingungen?

  • Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten
  • Mindestens sechs Stellplätze werden elektrifiziert, und mindestens 20 % aller Stellplätze
  • Antragsteller: WEG, private Eigentümer und Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen
  • Betrieb mit Ökostrom
  • Kein Beginn vor der Bewilligung; Auftrag innerhalb von 9 Monaten, Fertigstellung innerhalb von 24 Monaten

Warum Vorverkabelung für alle der klügere Weg ist

Die Förderung belohnt genau das, was technisch ohnehin sinnvoll ist: einmal eine gemeinsame Infrastruktur mit Lastmanagement für viele Stellplätze legen, statt Jahr für Jahr einzelne Wallboxen nachzurüsten. Jeder Eigentümer kann später seine eigene Wallbox anschließen — ohne neue Leitung, ohne neuen Beschluss über die Trasse.

So kommt eine WEG bis zum 10. November zum Antrag

  1. Jetzt einen Installateur mit Mehrfamilienhaus-Erfahrung zur Besichtigung holen — für Konzept und Angebot.
  2. Verwaltung informieren und auf die Frist hinweisen; Beschlussvorlage mit Konzept, Kosten und Förderung vorbereiten.
  3. Beschluss fassen — in einer (ggf. außerordentlichen) Versammlung, oder per Umlaufbeschluss, wenn alle zustimmen.
  4. Antrag stellen über das Förderportal des Programms, vor jeder Beauftragung.
  5. Nach dem Bescheid beauftragen und bauen.

Mehr zu Rechten von Eigentümern und Mietern: Wallbox im Mehrfamilienhaus.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (Aufruf 1) sowie private Eigentümer, Vermieter und KMU (Aufruf 2) endet die Frist am 10. November 2026 — vorbehaltlich verfügbarer Mittel. Der Aufruf für große Wohnungsunternehmen ist bereits geschlossen.

Wie viel Förderung gibt es pro Stellplatz?

Pauschal 1.300 € pro Stellplatz für die Vorverkabelung, 1.500 € wenn zusätzlich eine Wallbox bis 22 kW installiert wird, 2.000 € für einen bidirektionalen Ladepunkt — jeweils höchstens bis zu den tatsächlichen Kosten.

Kann ich als einzelner Eigentümer die Förderung für meine eigene Wallbox beantragen?

Nein. Gefördert wird die Elektrifizierung von mindestens sechs Stellplätzen und mindestens 20 % aller Stellplätze eines Gebäudes mit mindestens drei Wohneinheiten. Ein Einzelstellplatz erreicht diese Schwelle nicht.

Darf die Installation schon beginnen, bevor der Bescheid da ist?

Nein. Vorhaben, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind ausgeschlossen. Angebote einholen und planen ist erlaubt, ein Auftrag erst nach dem Bescheid.

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Quellen

Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderprogramme und Tarife ändern sich — prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle.

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