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Mehrfamilienhaus

Wallbox im Mehrfamilienhaus — Was die WEG wissen muss

Lesedauer: ca. 5 Minuten

Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer und Mieter das Recht, eine Ladestation zu installieren. Die WEG kann es nicht grundsätzlich ablehnen — aber sie kann die Ausführung mitbestimmen.

Deine Rechte als Eigentümer

§ 20 WEG gibt dir das Recht auf bauliche Veränderungen für E-Mobilität. Das bedeutet:

  • Du kannst eine Wallbox beantragen — die WEG darf nicht grundsätzlich ablehnen
  • Die Kosten trägst du selbst
  • Die WEG kann die Art der Ausführung mitbestimmen (z. B. Leitungsführung)
  • Du brauchst keinen einstimmigen Beschluss — nur eine einfache Mehrheit

Als Mieter

Mieter haben ebenfalls das Recht, eine Ladestation zu beantragen — aber der Vermieter muss zustimmen. Seit 2020 darf der Vermieter nicht mehr pauschal ablehnen, wenn die Installation fachgerecht erfolgt.

Was technisch zu beachten ist

  • Lastmanagement: Bei mehreren Wallboxen im Gebäude ist ein intelligentes Lastmanagementsystem Pflicht — sonst wird der Hausanschluss überlastet
  • Eigener Zähler: Jede Wallbox braucht einen eigenen Zähler für die Abrechnung
  • Leitungsführung: In Tiefgaragen oft aufwändig — muss mit der WEG abgestimmt werden
  • Zukunftssicherheit: Gut geplante Systeme sind erweiterbar für weitere Ladepunkte

Der typische Ablauf

  1. Installateur für Vor-Ort-Besichtigung beauftragen
  2. Technisches Konzept erstellen lassen
  3. Antrag bei der WEG / Hausverwaltung stellen
  4. WEG-Beschluss in der nächsten Eigentümerversammlung
  5. Installation durch Fachbetrieb
  6. Zähler anmelden beim Netzbetreiber

Welchen Installateur wählen?

Im Mehrfamilienhaus ist ein normaler Elektriker oft überfordert. Du brauchst jemanden mit Erfahrung in:

  • WEG-Prozessen und Kommunikation mit Hausverwaltungen
  • Lastmanagementsystemen
  • Installation in Tiefgaragen und an Gemeinschaftsstellplätzen

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