Wallbox im Mehrfamilienhaus — Was die WEG wissen muss
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Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer und Mieter das Recht, eine Ladestation zu installieren. Die WEG kann es nicht grundsätzlich ablehnen — aber sie kann die Ausführung mitbestimmen.
Deine Rechte als Eigentümer
§ 20 WEG gibt dir das Recht auf bauliche Veränderungen für E-Mobilität. Das bedeutet:
- Du kannst eine Wallbox beantragen — die WEG darf nicht grundsätzlich ablehnen
- Die Kosten trägst du selbst
- Die WEG kann die Art der Ausführung mitbestimmen (z. B. Leitungsführung)
- Du brauchst keinen einstimmigen Beschluss — nur eine einfache Mehrheit
Als Mieter
Mieter haben ebenfalls das Recht, eine Ladestation zu beantragen — aber der Vermieter muss zustimmen. Seit 2020 darf der Vermieter nicht mehr pauschal ablehnen, wenn die Installation fachgerecht erfolgt.
Was technisch zu beachten ist
- Lastmanagement: Bei mehreren Wallboxen im Gebäude ist ein intelligentes Lastmanagementsystem Pflicht — sonst wird der Hausanschluss überlastet
- Eigener Zähler: Jede Wallbox braucht einen eigenen Zähler für die Abrechnung
- Leitungsführung: In Tiefgaragen oft aufwändig — muss mit der WEG abgestimmt werden
- Zukunftssicherheit: Gut geplante Systeme sind erweiterbar für weitere Ladepunkte
Der typische Ablauf
- Installateur für Vor-Ort-Besichtigung beauftragen
- Technisches Konzept erstellen lassen
- Antrag bei der WEG / Hausverwaltung stellen
- WEG-Beschluss in der nächsten Eigentümerversammlung
- Installation durch Fachbetrieb
- Zähler anmelden beim Netzbetreiber
Welchen Installateur wählen?
Im Mehrfamilienhaus ist ein normaler Elektriker oft überfordert. Du brauchst jemanden mit Erfahrung in:
- WEG-Prozessen und Kommunikation mit Hausverwaltungen
- Lastmanagementsystemen
- Installation in Tiefgaragen und an Gemeinschaftsstellplätzen
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