Wallbox anmelden — Meldepflicht und Genehmigung beim Netzbetreiber
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Kurz: Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Bis 12 kVA reicht die Meldung, darüber braucht es eine Zustimmung. Das erledigt in der Praxis dein Elektriker — du solltest aber wissen, was passiert, weil es Leistung, Kosten und Zeitplan bestimmt.
Melden oder genehmigen lassen?
| Leistung am Anschluss | Was nötig ist |
|---|---|
| bis 12 kVA (z. B. eine 11-kW-Wallbox) | Meldung vor Inbetriebnahme |
| über 12 kVA (22 kW, oder zwei 11-kW-Wallboxen) | Meldung und vorherige Zustimmung des Netzbetreibers |
Unabhängig davon fällt jede Wallbox über 4,2 kW unter § 14a EnWG — sie wird bei der Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung erfasst, und du bekommst dafür einen Netzentgelt-Rabatt.
Wer meldet an?
Arbeiten an der Hausinstallation hinter dem Hausanschluss darf nur ein Betrieb machen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 NAV). Dieser Betrieb reicht die Meldung ein — seit 2024 müssen Netzbetreiber dafür ein Online-Verfahren anbieten. Frag im Angebot ausdrücklich, ob Anmeldung und § 14a-Erfassung enthalten sind.
Was kostet die Anmeldung?
- Die Meldung selbst: kostenlos.
- Baukostenzuschuss: Steigt die Gesamtleistung des Hausanschlusses über 30 kW, kann der Netzbetreiber einen Zuschuss verlangen — laut ADAC im Schnitt rund 500 €.
- Messstelle: Für § 14a-Anlagen wird ein Smart Meter eingebaut; die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt.
Der Ablauf
- Elektriker besichtigt Zählerschrank und Hausanschluss.
- Bei über 12 kVA: Antrag auf Zustimmung, bevor installiert wird. Der Netzbetreiber hat bis zu zwei Monate Zeit.
- Installation.
- Meldung der Inbetriebnahme inklusive § 14a-Erfassung.
- Einbau von Smart Meter und Steuerbox durch den Messstellenbetreiber (kann später folgen).
Warum 11 kW meistens die bessere Wahl ist
Die meisten E-Autos laden an Wechselstrom ohnehin nur mit 11 kW. Mit einer 11-kW-Wallbox sparst du dir die Genehmigung, Wartezeit und oft dickere Leitungen. Mehr zu 11 vs. 22 kW.
Häufige Fragen
Muss ich meine Wallbox anmelden?
Ja. Nach § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) muss jede Ladeeinrichtung für E-Autos vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber gemeldet werden — unabhängig von der Leistung.
Ab wann braucht eine Wallbox eine Genehmigung?
Wenn die Summe der Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen an einem Anschluss 12 kVA übersteigt. Eine 22-kW-Wallbox braucht deshalb die vorherige Zustimmung, eine 11-kW-Wallbox nur eine Meldung. Achtung: Zwei 11-kW-Wallboxen zusammen liegen ebenfalls über 12 kVA.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Der Netzbetreiber muss innerhalb von zwei Monaten reagieren. Lehnt er ab, muss er die Gründe, mögliche Abhilfen und deren Dauer nennen.
Kann ich die Wallbox selbst anmelden und anschließen?
Anschließen darf sie nur ein Elektrobetrieb, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Dieser Betrieb übernimmt in der Regel auch die Meldung. Verantwortlich bleibt rechtlich aber der Anschlussnehmer — also du.
Eingetragene Fachbetriebe finden
Die Anmeldung übernimmt der Installateur — such dir einen in deiner Nähe.
Installateur findenQuellen
- § 19 NAV (gesetze-im-internet.de)
- § 13 NAV — Installateurverzeichnis
- Bundesnetzagentur: FAQ Wallbox
- ADAC: Wallbox-Kosten (Baukostenzuschuss)
Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderprogramme und Tarife ändern sich — prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle.